Das Clearing-Verfahren

Lesen Sie sich hier in unsere praktische Handreichung zur Radikalisierungsprävention im schulischen Kontext ein. Darin enthalten sind Begriffserklärungen, die Schritte des Clearingverfahrens, Hinweise zur Fallarbeit und vieles mehr: Handreichung

Das Clearing-Verfahren ist ein siebenstufiges, strukturiertes Verfahren, in dem Schulleitung, Klassenleitung, Clearingbeauftragte und Schulsozialarbeit zusammenarbeiten, um mit einem Fall (vermeintlicher) (drohender) Radikalisierung unter Schüler:innen umzugehen. Auf die Vorrecherche (1) folgt ein erstes Zusammenkommen des Clearing-Teams (2). Daran schließt eine vertiefte Recherche an, die etwa Gespräche mit Eltern, Lehrkräften und Mitschüler:innen umfassen kann (3). Daraufhin beschließt das Clearingteam mögliche pädagogische Maßnahmen (4), führt sie durch (5), evaluiert sie (6) und führt sie weiter (7). Das Verfahren wurde entwickelt von Prof. Dr. Michael Kiefer, der die Professur für „Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft“ am Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück inne hat.

Die 7 Schritte des Clearing-Verfahrens:

Vorrecherche

Das Clearingverfahren startet dann, wenn ein Hinweis auf eine mögliche Radikalisierung eines Schülers oder einer Schülerin an eine von uns weitergebildete Person (Clearingbeauftragte) herangetragen wird und diese in der Vorrecherche Anhaltspunkte für eine beginnende Radikalisierung feststellt. Die Vorrecherche beinhaltet vor allem Gespräche mit der Lehrkraft, die den ursprünglichen Hinweis gegeben hat. Unter Umständen gehört auch das Ansprechen weiterer Lehrkräfte dazu. Die Erfahrung im Projekt hat gezeigt, dass in dieser ersten Phase die meisten Unsicherheiten auftauchen, da die Problemlage selten eindeutig ist. Es sollte also abgeklärt werden, ob es sich um einen Fall für das Clearingverfahren oder für die Schulsozialarbeit handelt. Diese Einschätzung ist oft schwierig und muss für jeden Fall individuell erfolgen. Unsicherheiten bei dieser Bewertung rühren oft von multifaktoriellen Problemlagen, bei denen eine beginnende Radikalisierung und andere Problemstellungen wie familiäre oder schulische Probleme Hand in Hand gehen. Auffällige Veränderungen im Verhalten und in den schulischen Leistungen von Schüler*innen sind in der Regel der Anlass zur Sorge für Lehrkräfte. Doch solche Veränderungen können viele Auslöser haben. Daher sollte im Clearingverfahren zunächst überprüft werden, ob die Hinweise Substanz haben und auf eine Radikalisierung hindeuten.

 

Einberufen eines Clearingteams

Wenn der oder die Clearingbeauftragte aufgrund der Vorrecherche eine beginnende Radikalisierung für möglich hält oder feststellt, wird ein Clearingteam einberufen, um beteiligte Akteur*innen zu informieren. Hilfreich kann es dabei unter Umständen auch sein, Partner:innen aus dem sozialraumbezogenen Netzwerk einzubinden. Das können zum Beispiel das Jugendamt, die Polizei, Trainer:innen aus Sportvereinen oder sonstige externe Bezugspersonen der betreffenden Jugendlichen sein.

Vertiefte Recherche

Die vertiefte Recherche dient dazu, sich ein ganzheitliches Bild der Situation zu verschaffen. Hierbei können unter anderem Methoden der Sozialen Arbeit hilfreich sein, wie beispielsweise die VIP-Karte zur Erfassung von Ressourcen im Umfeld der Schüler:in. Die Clearingbeauftragten erstellen mit dieser Methode eine Analyse des sozialen Umfeldes des betroffenen Jugendlichen, vor allem durch Gespräche mit Eltern, den Jugendlichen, Lehrkräften oder anderen Schlüsselpersonen. Hierbei können Ressourcen für die weitere Fallbearbeitung etwa in Form von Bezugspersonen generiert werden, zu denen die Jugendlichen Vertrauen haben. Zudem ist es in dieser Phase wichtig, die für die Fallarbeit unabdingbare Beziehungsarbeit zu beginnen – und zwar mit allen Akteur:innen, aber insbesondere mit den Jugendlichen selbst. Die vertiefte Recherche dient außerdem dazu, den Grad der Ideologisierung einzuschätzen und mögliche bereits vorhandene Szenekontakte zu prüfen.

Beschluss von Maßnahmen durch das Clearingteam

Die Clearingbeauftragten rufen erneut das Clearingteam zusammen und stellen die Ergebnisse der vertieften Recherche vor. Gemeinsam berät das Clearingteam nun über die pädagogischen Maßnahmen und formuliert Ziele, die im Clearingverfahren erreicht werden sollen. Ziele können beispielsweise ein erfolgreicher Schulabschluss oder das Unterbrechen von gewaltbefürwortenden Tendenzen sein. Ebenso kann die Förderung von Interessen und Fähigkeiten dazuzählen, die die Resilienz gegenüber extremistischen Positionen stärken können. Als positiv wirksam haben sich hier vor allem Methoden der systemischen Beratung erwiesen, aber auch narrativ-erzählende Ansätze, die zu einem erfolgreichen Abschluss des Falles beitragen können.

Durchführung der Maßnahmen

Bei der Durchführung der Maßnahmen ist es wichtig, dass alle Mitwirkenden gegenüber den Jugendlichen Präsenz zeigen und als Allianz auftreten. Die Maßnahmen müssen nicht von den Clearingbeauftragten durchgeführt werden, sondern können auch an andere schulische Akteur.innen delegiert werden. Mögliche Maßnahmen reichen von Methoden der Sozialen Arbeit über Methoden der systemischen Beratung bis hin zu freizeitpädagogischen Angeboten. In die Durchführung der Maßnahmen können auch außerschulische Personen eingebunden sein, etwa wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die durch das Jugendamt durchgeführt wird. Werden die Maßnahmen von mehreren Akteur:innen durchgeführt, ist eine Fallsteuerung durch eine:n Clearingbeauftragte:n empfehlenswert.

Evaluation der Maßnahmen durch das Clearingteam

Nach einer festgelegten Zeitspanne ruft der oder die Clearingbeauftrage das Clearingteam erneut zusammen, um gemeinsam zu prüfen, inwiefern die Maßnahmen zum Ziel geführt haben oder ob gegebenenfalls Modifikationen erforderlich sind.

Weiterführung der Maßnahmen

Die Schritte 5 und 6 können sich wiederholen, bis die Ziele im jeweiligen Fall erreicht sind.