SWK empfiehlt Implementierung des Clearing-Verfahrens an Schulen
In ihrer Stellungnahme von 2024 empfiehlt die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz „verbindliche Verfahren zum Umgang mit Radikalisierungsprozessen und Extremismus“ und explizit auch die Stärkung unseres Clearing-Ansatzes. Auf S. 42 der Stellungnahme schreibt die SWK, es brauche schulische
„Maßnahmen, die sich auf bereits einschlägig auffällig gewordene Schüler: innen beziehen. Um Maßnahmen auszuwählen, sind klare Verfahren erforderlich sowie die Festlegung von Kommunikations-, Melde- und Handlungsroutinen, die im Schulprogramm fixiert werden. Ein Beispiel ist das in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin erprobte Clearingverfahren CleaR (Sträter & Stuppert, 2019). Hierbei handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, das der Klärung eines auf eine:n bestimmte:n Schüler:in bezogenen Sachverhalts dient. Ein Clearingverfahren setzt die Einrichtung eines Clearingbeauftragten an der Schule voraus. Außerdem wird ein Clearingteam bestehend aus Lehrkraft, Schulleitung, Schulsozialarbeiter:in und Clearingbeauftragtem zur Klärung des jeweiligen Falls eingesetzt. Auf der Grundlage einer systematischen Recherche werden schulische Maßnahmen implementiert, evaluiert und ggf. verändert.“
Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden: https://www.swk-bildung.org/pressemitteilungen/stellungnahme-zur-demokratiebildung-swk-empfiehlt-staerkung-der-faecher-politik-und-geschichte/
Über die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK):
Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Kultusministerkonferenz. Ihr gehören 16 Bildungsforscher:innen aus unterschiedlichen Disziplinen an. Die SWK berät die Länder zu bildungspolitischen Fragen. Sie identifiziert bestehende Herausforderungen und gibt evidenzbasierte Empfehlungen für deren Lösung. Dabei nimmt die Kommission eine interdisziplinäre, längerfristige und systemische Perspektive ein. Die SWK bindet externe Sachverständige inihre Arbeit ein und hört Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung, Bildungspraxis und Zivilgesellschaft an.Eine Geschäftsstelle unterstützt die Kommission bei ihrer Arbeit.
Das Land Bayern beginnt zunächst als Modellprojekt vsl. ab dem Schuljahr 25/26 mit der Integration des Clearing-Verfahrens in seine Landesstrukturen.
Dafür werden die bayerischen „Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz“ aktuell mit Blick auf das Clearing-Verfahren geschult. Diese stehen den Schulen als kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Prävention und anlassbezogene Intervention gegen jegliche Form von Extremismus zur Verfügung. Sie sind Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen, die mit ihrer Arbeit zur Demokratie- und Toleranzerziehung beitragen. Anfragen und Beratungen unterliegen der Verschwiegenheit. Konkrete Angebote der Regionalbeauftragten sind:
- Fortbildungen und Projekttage
- Beratungsgespräche mit Betroffenen
- Vermittlung von Experten und außerschulischen Partnern
Zunächst zehn bayerische Schulen sollen dann jeweils zwei Vertreter:innen entsenden, um unter Führung der bayerischen Regionalbeauftragten eine Clearing-Ausbildung aus 5-7 Modulen zu durchlaufen und an ihren Schulen langfristig mit dem Clearing-Verfahren zu arbeiten.