Am 21. und 22. Februar 2024 fand das achte und damit zugleich letzte Modul unserer CleaRNetworking-Weiterbildung für den Jahrgang 2023 statt. Im Mittelpunkt des Abschlussmoduls standen die Abschlusspräsentationen der Teilnehmer:innen sowie die gemeinsame Rückschau und Reflexion der Weiterbildung als Ganze. Veranstaltungsort war das Hotel Plaza in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover.

Auftakt und Austausch

Zum Auftakt des ersten Weiterbildungstages gingen die Teilnehmer:innen nach der Begrüßung durch unseren Projektleiter Dr. Junus el-Naggar wie gewohnt in einen kurzen Austausch: Welche Fälle von (potentiellen) Radikalisierungsprozessen an ihren Schulen haben sie in knapp acht Wochen seit Modul sieben beschäftigt? Wie sind sie damit umgegangen? Ständige Begleiterin war dabei die Diskussion, wie sich an das Clearingteam herangetragene Ereignisse und Hinweise zu einem Fall verdichten. Eine Frage, auf die eine der Gruppen in ihrer Abschlusspräsentation erneut zurückkommen sollte.

Anschließend stellte Sören Sponick aus dem CleaRNetworking-Team die Datenbank „Beratung, pädagogische Angebote & Weiterbildungen zur Prävention von Islamismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung vor [1]. In der fortlaufend aktualisierten Datenbank finden sich rund 120 Angebote aus dem gesamten Bundesgebiet, die Unterstützung für Betroffene, Angehörige, aber auch Fachkräfte und Multiplikator:innen anbieten. Die Bandbreite der Angebote reicht von Hotlines und Beratungsstellen über pädagogische Maßnahmen und Weiterbildungen bis zu Intervention und Deradikalisierung.

Abschlusspräsentationen

„Seid kreativ“, hatte unser Projektleiter Dr. Junus el-Naggar den Teilnehmer:innen am Ende des siebten Moduls ermuntert. Gesagt getan. Von der klassischen Powerpointpräsentation über ein in Mundart vorgetragenes Märchen der „Ritter:innen der Clearingrunde“ und ein eigenständig aus Holz angefertigtes auf Säulen aufgebautes „Haus der Prävention“ bis zum Improtheater – jedes der insgesamt 16 Schultandems hatte seine ganz eigene Weise gefunden, eine auf das Clearingverfahren (CV) bezogene Fragestellung mit Bezug zur eigenen Schule zu lösen. Die Abschlusspräsentationen erfüllten dabei einen doppelten Zweck: Zum einen machten sie zum Ende der Weiterbildung erneut deutlich, dass es sich bei dem CV um ein voraussetzungsvolles und hochstrukturiertes Verfahren handelt. Zum anderen war die Präsentation der letzte Baustein für die Teilnehmer:innen, um ihre Zertifizierung zu erhalten.  Ein Überblick der Präsentationen:

1. Definitionen und Begriffe: Das Fundament eines effektiven Präventionskonzeptes beruht auf zweierlei – einer innerhalb des Kollegiums gemeinsam geteilten demokratiefördernden und diskriminierungsfreien Haltung und einem klar definierten und schriftlich festgehaltenen, ganzheitlichen Präventionskonzept. Es ruht an der Schule der Arbeitsgruppe auf drei Säulen:

  1. Bildung, Wissen, Kompetenzen vermitteln
  2. Beratung durch ein multiprofessionelles Team
  3. Beteiligung aller schulischen Anspruchsgruppen

2. Ziele: Welche Ziele verfolgt eine Schule, die ein CV durchführt? Zu dieser Frage hatte sich diese Arbeitsgruppe Gedanken gemacht. Das strukturelle Ziel besteht darin, den Schulfrieden zu wahren, um die Schülerinnen und Schüler (SuS), die das CV durchlaufen, zum Schulerfolg bringen zu können. Weitere Ziele des CV bestehen in der

  • Verhinderung von Stigmatisierung und Entstigmatisierung von SuS;
  • Sensibilisierung von schulischem Personal in Bezug auf Radikalisierungsprozessen;
  • Entlastung aller schulischen Gruppen, von den SuS bis zur Klassenleitung.

3. Kommunikations- und Melderoutinen: Wie stellt das Clearingteam sicher, dass alle schulischen Gruppen ausreichend über das CV informiert sind? Dazu hatte sich die Arbeitsgruppe einen „Drei-Punkte-CleaR-Plan“ überlegt. Das Präventionskonzept ist über die Schulhomepage öffentlich einsehbar. Zuerst wurde das CV in der Gesamtdienstbesprechung bekannt gemacht. Es folgte ein Dreiklang aus:

    1. Projektwoche, Wissensvermittlung, Workshops
    2. Informationsabend
    3. Präsentation Ergebnisse

4. Teamstruktur: „Ein Clearingteam besteht immer aus (pädagogisch) hilfreichen Personen“, betonte diese Arbeitsgruppe. Standardmäßig gehören die Clearingbeauftragten der Schule dazu. Die weiteren Mitglieder des Clearingteams sollten für jeden Fall neu zusammengestellt werden. Je nach Fall und Verlauf des Clearingprozesses bietet es sich an, das Team neu zu ordnen, um flexibel auf Fallentwicklungen reagieren zu können. Hilfreich kann auch ein Notfallordner mit allen wichtigen Informationen sein, um schnell reagieren zu können.

5. Fluktuation im Kollegium und Langfristigkeit: Schulisches Personal wechselt von Schuljahr zu Schuljahr. Damit das CV stets schulweit bekannt ist, empfahl die Arbeitsgruppe, das Verfahren allen (neuen) Kolleg:innen mindestens einmal pro Jahr vorzustellen. Etwa an einer Schulkonferenz. Wer sind die Ansprechpersonen, wie die Abläufe? Weiterhin sollten alle Fälle nachhaltig dokumentiert werden. Alle relevanten Informationen zum Verfahren sollten zudem in das schulische Intranet (falls vorhanden) eingespeist werden.

6. (Landes)Schulgesetze: Diese Arbeitsgruppe setzte sich mit der Frage auseinander, inwiefern ein schulischer Präventionsauftrag über die Schulgesetze gedeckt sei. Auf jeden Fall, wie die Gruppe am Beispiel des Schulgesetzes NRW zeigt. Schule soll dort folgendes fördern [2]:

  • Menschlichkeit;
  • Demokratie;
  • Achtung vor der Überzeugung des anderen;
  • Friedensgesinnung;
  • Verständnis und Toleranz gegenüber Entscheidungen anderer;
  • Friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben;
  • „Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen […] Überzeugungen und Wertvorstellungen“;
  • Schule vermeidet alles, was die Empfindungen anders Denkender verletzen könnte.

7. Zielgruppen: An welche schulischen Gruppen richtet sich das CV? Hauptzielgruppe sind die SuS mit denen das CV durchgeführt wird. Als eine weitere wichtig Zielgruppe betrachtete die Arbeitsgruppe das Kollegium. Dieses vom CV zu überzeugen, sei bereits die sprichwörtliche halbe Miete. Für jede Gruppe müsse daher eine eigene Form der Ansprache gefunden werden.

In der anschließenden Diskussion kam die Frage auf, die das Clearingteam adäquat mit demokratiefeindlichen Äußerungen und Einstellungen im Kollegium umgehen sollte. Hier sei es wichtig, die Schulleitung hinter sich zu haben, betonte das CleaRNetworking-Projektteam und darüber hinaus Haltung zu zeigen und immer wieder für das CV zu werben.

8. Außerschulische Akteur:innen: Die Arbeitsgruppe zeigte am Beispiel der Hansestadt Bremen, welche Möglichkeiten es für Schulen gibt, sich mit externen Akteur:innen zu vernetzen:

  • Landesinstitut für Schule: Unterstützt Kitas und Schulen mit multiprofessionellen Teams bei ihrer Präventionsarbeit [3];
  • Die Fach- und Beratungsstellen Adero [4] berät Schulen im Phänomenbereich religiös begründeter Extremismus;
  • Der Verein Rebuz [5] hilft bei Sozialproblemen;
  • Der Bremer Jugendring [6] und das Biz [7] sind Anlaufstellen für politische Bildung.

Die Gruppe brachte zudem die Idee eines „Clearingteampool“ und eines gemeinsamen Stammtisches vor, um die Vernetzung von Clearingteams in der Hansestadt zu fördern.

9. Aufgabenverteilung im Clearingteam: Die Grundlage für eine gelingende Arbeit des Clearingteams ist eine solide Vertrauensbasis. Dazu braucht es (mindestens) eine zentrale Ansprechperson, allen Mitgliedern des Clearingteams bekannte und klar aufgeteilte Aufgabenbereiche. Die konkrete Arbeitsteilung werde ja nach Schule und Schulform wohl anders aussehen, so die Arbeitsgruppe. Manche Schulen würden vielleicht ein festes Beratungsteam einrichten, das sich wöchentlich treffe. Andere Schulen würden vielleicht eher ein anlassbezogenes Modell etablieren.

10. Definition von Prävention: Die Arbeitsgruppe berichtete über den gerade an ihrer Schule ablaufenden Prozess zur Erstellung eines Radikalisierungspräventionskonzeptes. Sie wählten dazu ein induktives Verfahren: Das Konzept wurde gemeinsam mit und auf Grundlage der Ansichten im Kollegium entwickelt. Leitend war eine phänomenübergreifende Sichtweise. Das Grundgerüst solle bis zu den nächsten Ferien stehen, so die Gruppe, danach werde das Konzept in einer Arbeitsgruppe weiter verfeinert.

11. Fachkompetenz: Eine multiprofessionelle Zusammensetzung des Clearingteams ist für eine gelingende Fallbearbeitung und Durchführung des CV unerlässlich. Daher sollte sich das Team regelmäßig auf Weiterbildungen und Netzwerktreffen fortbilden und dort mit anderen austauschen. Zudem empfahl die Arbeitsgruppe, regelmäßige schulinterne Werbung für das Clearingteam zu machen.

12. Austausch über Prävention: Die Arbeitsgruppe berichtete darüber, wie sie an ihrer Schule einen (sicheren) Raum für den Austausch über Prävention schaffen. Einerseits ist das Clearingteam stets ansprechbar. Zum anderen wird die Schulkonferenz regelmäßig über die Aktivitäten des Clearingteams informiert. Es gibt weiterhin monatliche Treffen mit der Schulleitung. Intern trifft sich das Clearingteam einmal pro Woche. Schließlich hat das Team an der Schule einen „Safer Space“ installiert und Workshops zur Diskriminierungssensibilität gegeben.

13. (Entlastungs)Stunden: Das Clearingverfahren durchzuführen ist zeitintensiv. Selten sind die dafür notwendige Entlastungsstunden einfach zu bekommen. Hier muss jede Schule eigene Lösungen finden und ggf. Stunden umschichten. Und: Lehrer:innen die „Mangelfächer“ unterrichten, erhalten tendenziell schwerer Entlastungsstunden. In jedem Fall empfiehlt es sich, den eigenen Bedarf selbstbewusst bei der eigenen Schulleitung bzw. den Verantwortlichen für die Verteilung der Entlastungsstunden anzumelden und dabei den Nutzen für die Schule und die Entlastung fürs Kollegium deutlich zu machen.

14. Dokumentation: Auch die Dokumentation des CV wird an jeder Schule unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich sollten alle Schritte des CV dokumentiert und nachgehalten werden. Die Arbeitsgruppe empfahl die Erstellung eines Dokumentationsbogens. Sowohl zur eigenen Absicherung als auch zur Legitimation nach außen. Die Dokumentation sollte von anderen Akten gesondert aufbewahrt werden und nicht öffentlich zugänglich sein. An wen welche Informationen weitergegeben würden, sei dabei immer eine Einzelfallentscheidung.

15. Umgang mit der Schulleitung: Ohne die Unterstützung der Schulleitung geht es nicht. Daher hatte sich die Arbeitsgruppe überlegt, mit welchen Argumenten diese vom Clearingverfahren überzeugt werden könnten:

  • Feste Aufgabenverteilung;
  • Entlastung: Durch ein funktionierendes CV gelangt weniger Arbeit auf den Schreibtisch der Schulleitung;
  • Wir sind kompetent und qualifiziert;
  • Macht sich gut im Portfolio der Schule;
  • Schafft bessere Urteilssicherheit bei denen, die auf Fälle blicken;
  • Prävention ist ein aktuelles und hoch relevantes Thema;
  • Die Schule verfügt über einen pädagogischen Anspruch und Auftrag;

16. Strukturen: In der letzten Präsentation ließ die Arbeitsgruppe die SuS selbst zu Wort kommen: In einer Reihe von Kurzvideos hatten die Referent:innen diese gefragt, was sie unter dem Begriff „Radikalisierung“ verstehen würden. Die Antworten offenbarten ein vielschichtiges Bild, das sich um die Aspekte Gewalt, Abwertung und Unterdrückung von Minderheiten zentrierte. Mit Blick auf die Implementierung des CV an Schulen empfahl die Arbeitsgruppe zudem, dieses in weitere schulische Strukturen, wie z.B. Projekttage, Projektwochen oder bereits vorhandene Beratungsteams einzubinden.

Gelingens- und Misslingensfaktoren eines Clearingverfahrens

Die Präsentationen waren über die beiden Tage verteilt. Tag 1 der Weiterbildung endete mit einem Beitrag von Prof. Dr. Michael Kiefer (Institut für Islamische Theologie, Universität Osnabrück). Darin ging er noch einmal ausführlich auf verschiedene Faktoren ein, die den Erfolg oder Misserfolg eines CV beeinflussen können. Ausgangspunkt eines jeden Clearingprozesses sei dabei die Frage, was eigentlich ein Fall ist und ob dieser einer für das Clearingteam ist oder besser von anderen schulischen Akteur:innen bearbeitet werden könne.

In Kleingruppen diskutierten die Teilnehmenden über die Entstehung von Fällen und deren Kennzeichen. Die Beantwortung dieser Fragen fiel den Arbeitsgruppen nicht gerade leicht. Man könne einen Fall als „eine Irritation, die der Erklärung bedarf“ bezeichnen, formulierte eine der Gruppen ihre Antwort. Also eine Irritation, die mit den üblichen schulischen Verfahren bzw. Bordmitteln nicht zu bearbeiten ist. Diese Irritation müsse wiederholt auftreten und sich nicht ‚einfach‘ ignorieren lassen (Dauer/Intensität), ergänzte eine andere Gruppe. Ein Fall entstehe immer durch Meldung an das Clearingteam. Genauer: Mit Beginn der Vorrecherche. Es gäbe aber keinen Fall an sich, vielmehr verbinde erst die Vorrecherche durch das Clearingteam bisher unverbundene Hinweise zu einem Fall, argumentierte eine Teilnehmerin. Ein Fall sei also auch eine Erzählung, ein Narrativ. Kennzeichen oder Merkmale eines Falles seien dabei alle Punkte, gegen die die Schule mit ihrem Präventionskonzept arbeite. Also z.B. die Verhinderung von Gewalt, antidemokratischen und menschenfeindlichen Äußerungen und Handlungen etc.

Ein Fall sei ein in einem bestimmten Kontext (hier: Schule) wahrgenommener Normalitätsbruch, betonte Kiefer in seinem anschließenden Vortrag zur Kasuistik also zur Lehre der Betrachtung von Fällen. Worin dieser Normalitätsbruch konkret bestehen würde, sei dabei von Organisation zu Organisation unterschiedlich, so der Referent. Eine gute Orientierung biete in jedem Fall das schulische (Radikalisierungs)Präventionskonzept. Auch wenn ein Fall sich zu Beginn eines Clearingverfahrens vermeintlich eindeutig darstelle, sei dies meist ein Trugschluss. Das Clearingteam müsse daher bereit sein, sich auch – so schwer das auch sein könne – sich von einer eingangs erstellten Hypothese über den Fall zu verabschieden und diesen im Laufe des CV mehrfach neu zu bewerten. Es gelte daher, sich der Eingeschränktheit des eigenen Blicks bewusst zu werden und dieser z.B. durch ein multiprofessionelles Team zu begegnen. Fälle seien immer das Ergebnis eines Konstruktionsprozesses. Dieser ziehe sich über die gesamte Dauer des Clearingprozesses, so Kiefer. Er unterschied dabei zwischen drei Falltypen, die er ausdrücklich als Idealtypen verstanden wissen wollte:

  • Demonstrationsfälle
  • Kaleidoskopfälle
  • Konfusionsfälle

Demonstrationsfälle finden sich häufig in Lehrbüchern und eignen sich gut, um Methoden und Verfahren wie z.B. das Clearingverfahren zu lernen. Kaleidoskopfälle stellen sich, je nachdem, aus welcher Perspektive sie betrachtet werden, anders dar. Konfusionsfälle stellen die Beobachter:innen in der Regel vor die größten Herausforderungen. Hier ist oft unklar, was eigentliche ‚Sache‘ ist. Diese Fälle bedürfen daher der größten Aufmerksamkeit.

Kiefer hatte zudem vier Beispielfälle mitgebracht, die er nach seinem Vortrag in der Gruppe diskutieren ließ. Die Fälle entsprachen dabei in etwa der Trias, die Kiefer in seinem Vortrag aufgestellt hatte. Dabei wurde noch einmal deutlich, wie wichtig es für die Durchführung des CV ist, einen Fall in allen Facetten kennenzulernen und diesen aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.

Zertifizierung

Nach Kiefers Vortrag stand ein Höhepunkt des Abschlussmoduls an: Die Zertifizierung der Teilnehmer:innen. Gereon Flümann (Fachbereich Extremismus BpB) lobte in seiner Ansprache das wertvolle Engagement der Schultandems, bevor er die Zertifikate persönlich an die Teilnehmer:innen überreichte. Er wünschte ihnen Erfolg bei ihrer künftigen Arbeit als Clearingbeauftragte. Angesichts der aktuellen Weltlage sei ihr Auftrag wichtiger denn je, um jungen Menschen eine Alternative zu einer wie auch immer begründeten Radikalisierung zu bieten.

Stadtrallye und Abschied

Am zweiten Tag der Weiterbildung ging es mit den Vorstellungen der oben beschriebenen Arbeitsgruppen weiter. Nachdem dieser inhaltliche Punkt abgeschlossen war, hatte sich das Projektteam noch etwas Besonderes für die Teilnehmer:innen überlegt. Eine Rallye durch die niedersächsische Landeshauptstadt. Dabei besuchten die Teilnehmer:innen unter anderem das Geburtshaus der Philosophin Hannah Arendt. Von ihr stammen zahlreiche Beiträge über die Ideengeschichte des Totalitarismus. Zudem prägte sie den sprichwörtlichen Ausdruck von der „Banalität des Bösen“ [8]. Auch am Maschsee, dem Denkmal für die sogenannten „Göttinger Sieben“ und dem Rathaus der Stadt Hannover führte die Rallye vorbei. Nach einer kurzen Siegerehrung war es dann Zeit, Abschied zu nehmen. Die Weiterbildung war zu Ende.

 

Die Begegnungen, Vernetzungen und Freundschaften, die im Laufe des vergangenen Jahres zwischen den Teilnehmer:innen entstanden sind, werden bleiben. Dies zeigte sich auch darin, dass Schultandems auch jenseits der Weiterbildungsmodule miteinander in Kontakt stehen und ihre professionelle Beziehung weiter ausbauen wollen. Und mit Sicherheit sehen wir uns auf einem der kommenden Netzwerktreffen des CleaRNetworking.

 

 

Literatur

[1] Infodienst Radikalisierung (o.J): Beratung, pädagogische Angebote & Fortbildungen zur Prävention von Islamismus. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/themen/infodienst/208847/beratung-paedagogische-angebote-fortbildungen-zur-praevention-von-islamismus/.

[2] https://www.schulministerium.nrw/schulgesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen.

[3] https://www.lis.bremen.de/.

[4] https://adero-bremen.de/.

[5] https://www.rebuz.bremen.de/startseite-1459.

[6] https://bremerjugendring.de/.

[7]  https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bremen-bremerhaven/biz-bremen.

[8] Arendt, Hannah (2006): Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München: Piper.